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Unterrichtsvertrag
Der Unterrichtsvertrag läuft stets für ein halbes Jahr. (1.September - 1.März / 1. März - 01. September)

Wird der Unterricht nicht zu oben genannten Terminen begonnen sondern zu einem frei gewählten Zeitpunkt, bleiben das Ende der aktuellen Laufzeit sowie die damit verbundene Kündigungsfrist trotzdem unverändert.

Probestunden
Eine Probestunde biete ich Ihnen gerne an
(Gebühr hierfür nach Vereinbarung).

Kündigung
Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag um weitere sechs Monate.
Ferien
Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemein bildenden Schulen entsprechend den amtlichen Regelungen in Bayern.

Probezeit
Die ersten 3 Unterrichtsstunden gelten als Probezeit. Schüler wie auch Lehrer haben die Möglichkeit, nach der 3. Unterrichtsstunde zu kündigen. Die drei Stunden müssen innerhalb von sechs Wochen gehalten werden und werden im Kündigungsfall mit einer vollen Monatsgebühr berechnet.

Hausbesuche
Hausbesuche sind auf Absprache möglich. Zusätzliche Gebühren hierfür sind pauschal berechnet und werden bei Ausfall des Unterrichts nicht erstattet.

Auf dieser Seite sind die wichtigsten Punkte des Unterrichtsvertrages angegeben. Weitere Vereinbarungen sind im schriftlichen Vertrag festgelegt.